Allgemeine Geschäftsbedingungen – MAKRO Apartments GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Boardinghouses.

b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

c) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Boardinghouse zustande. Dem Boardinghouse steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

b) Vertragspartner sind das Boardinghouse und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Boardinghouse gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

c) Alle Ansprüche gegen das Boardinghouse verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouses beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

a) Das Boardinghouse ist verpflichtet, die vom Nutzungsnehmer gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Boardinghouses im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouses an Dritte.

c) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Es gilt die jeweilige, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuer.

d) Die Preise können vom Boardinghouse ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Boardinghouses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Boardinghouse dem zustimmt.

e) Rechnungen des Boardinghouses ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghouse ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an

denen der Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Boardinghouse bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

f) Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

g) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouses aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Boardinghouses (No Show)

a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Boardinghouse geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Boardinghouses zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

b) Sofern zwischen dem Boardinghouse und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann dieser bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Boardinghouses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Boardinghouse ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer 4. a) Satz 3 vorliegt.

c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenem Zimmer hat das Boardinghouse die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers sowie der eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

d) Dem Boardinghouse steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu bezahlen.

e) Soweit nicht anders vereinbart sind kostenfreie Stornierungen bis 21 Tage vor Anreise möglich.

f) Bei einer Online-Buchung hat der Kunde einmalig das Recht, innerhalb von 24 Stunden und vor der Anreise die Buchung kostenfrei zu stornieren oder zu ändern.

g) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Boardinghouses

a) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Boardinghouse in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boardinghouses sein Recht zum Rücktritt in Anspruch nimmt.

b) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder oben gemäß Ziffer 3. e) und/oder f) verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Boardinghouse ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Ferner ist das Boardinghouse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

▪ höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

▪ Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,

▪ das Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouses zuzurechnen ist.

▪ ein Verstoß gegen oben genannte Klausel 1. b) vorliegt.

d) Das Boardinghouse hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

e) Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a) Der Kunde erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung eines Zimmers in der gebuchten Kategorie, allerdings keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

b) Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghouse aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Tagesaktuelle Rate) in Rechnung stellen, danach 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Boardinghouse kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Boardinghouses

a) Das Boardinghouse haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Boardinghouse die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung des Boardinghouses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Boardinghouses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Leistungsmängel an den Leistungen des Boardinghouses auftreten, wird das Boardinghouse bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für

Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Boardinghouse Anzeige macht (§ 703 BGB).

c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder ein Schließfach außerhalb seines Zimmers, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Koffer und deren Inhalte haftet das Boardinghouse nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Absatz a) Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

d) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boardinghouse übernimmt keine Zustellung, Aufbewahrung oder Nachsendung derselben. Vorstehender Absatz a) Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Ein Verwahrungsauftrag kommt nicht zustande.

e) Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Das Boardinghouse verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 3 Monaten.

8. Schlussbestimmung

a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Makro Apartments GmbH.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz der Makro Apartments GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Makro Apartments GmbH.

d) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.